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Schiffsbesetzungsverordnung - meine Meinung


Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV)

 für Schiffe unter deutscher Flagge!

 

Das ist eines meiner wichtigen Themen zum Erhalt

 von deutschen Arbeitsplätzen auf See.

  

Diese Verordnung ist "verordnet" worden durch die dafür zuständigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dem Verkehrsministerium. 


Ist eigentlich die Position des Kapitäns gegenüber dem Reeder im HGB (Handelsgesetzbuch) unverändert gültig? Indem er der Vertreter eines deutschen (EU) Reeders ist?

Wie kann das denn noch sein, wenn man einen Kapitän von einem Crew- Management einsetzt und ihn überhaupt nicht kennt? Mit wem hat der Kapitän seinen Vertrag gemacht? Wem ist er Rechenschaft schuldig? Wem gegenüber verantwortlich? Identifiziert sich ein solcher Kollege mit dem Schiff, das er gerade führen soll, eigentlich noch? Vertritt er den Reeder, dem das Schiff gehört? Viele Fragen - und die Antworten?

Zu diesem Thema ist am 06.08.2022 in der SZ (Süddeutsche Zeitung) dieser interessante Artikel mit dem Titel: "Erst ausgebildet, dann ausgebeutet" erschienen, den 
ich hier als Download zum lesen anbiete.

 


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